Zum 1. Juli 2024 können Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskosten der Miete mit abgerechnet werden. Nicht jeder, aber doch viele Kabelhaushalte sind von dieser Umstellung betroffen.
Alle Mieterinnen und Mieter, die Ihren Kabelanschluss bisher über die Nebenkosten begleichen, müssen einen Einzelnutzervertrag für die Nutzung des Kabelanschlusses abschließen, wenn sie auch weiterhin Kabelfernsehen nutzen wollen. Kabelnetzbetreiber wie PŸUR arbeiten zusammen mit den Wohnungswirtschaft daran, die betroffenen Haushalte über die bevorstehende Änderung zu unterrichten.
Der durch das Telekommunikationsgesetz geforderte Inkassowechsel schafft natürlich ein gewisses Maß an Verunsicherung auf der Kundenseite. Dementsprechend zahlreich werden Fragen zu diesem Prozess an uns herangetragen. Die meistgestellten Fragen zum Ende der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren haben wir in einem Fragen und Antworten-Katalog nun auf unserer Webseite veröffentlicht: