
Bereits zum 21. Dezember 2020 soll eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft treten. Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf sieht dabei die Streichung der Betriebskostenumlage für Gemeinschaftsantennen- und Kabelanlagen vor.
Das TV-Programm kann auf unterschiedlichen Wegen in die Haushalte geführt werden. Neben dem Kabelanschluss gibt es das digitale Antennenfernsehen, den Satelliten und die inzwischen vielzähligen IPTV-Plattformen. Die Wettbewerber um die Vorherrschaft an der TV-Fernbedienung stören sich daran, dass die Mehrheit der per Kabel erschlossenen Wohnungen die Kabelgebühren gleich über die Miete bezahlen. Dies, so die Kritiker, behindere den Wettbewerb in unfairer Weise. Das für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes federführende Wirtschaftsministerium hält die Betriebskostenumlage für „ein Relikt der 80er Jahre“, in dem es seinerzeit darum ging, der staatlich organisierten Verkabelung zum Erfolg zu verhelfen. Die Notwendigkeit zu einer Änderung der Betriebskosten-Verordnung wird mit dem neuen europäischen TK-Rechtsrahmen EECC begründet, der in nationales Recht überführt werden müsse. Tatsächlich gibt es aber keine EU-rechtliche Vorgabe, die eine Abschaffung der Betriebskosten-Verordnung erforderlich machen würde.
In der Sache bezahlen die Mieter über die Betriebskosten lediglich für die Errichtung, die Wartung und den Betrieb der Hausverteilanlage.
Kostenfreier Medienzugang für sozialschwache Haushalte
Für die Beibehaltung der bisherigen Umlagefähigkeit spricht, dass 12,5 Millionen Mieter von besonders günstigen Mehrnutzerverträgen (Sammelinkasso) profitieren. In wohngeldberechtigten Haushalten und für Hartz IV-Bezieher übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für den Basis-Kabelanschluss. Bei einer Umstellung auf Einzelverträge (Einzelinkasso) können zudem Mehrkosten von über 100 Euro pro Jahr entstehen, die sozialschwache Haushalte aus dem Regelsatz bezahlen müssten.
Turbo für den Inhouse-Glasfaserausbau
Die heutigen Mehrnutzerverträge mit der Wohnungswirtschaft schaffen Kalkulationssicherheit für den Ausbau der Hausverteilanlagen in Glasfasertechnik. Tatsächlich leisten die Kabelnetzbetreiber einen entscheidenden Beitrag für die gigabittaugliche Erschließung der Haushalte. Die Unternehmen der Tele Columbus Gruppe raten ihren Partnern der Wohnungswirtschaft bereits heute bei Neubau oder umfassenden Sanierungsmaßnahmen von der FTTB-Versorgung mit Kupferkabeln in der Hausverteilung auf die Vollglasfaserversorgung FTTH zu wechseln. Die Möglichkeit, solche Modernisierungsmaßnahmen der Hausinfrastruktur über langfristige Gestattungsverträge und einer Betriebskostenumlage mieterverträglich zu realisieren, ist für das Erreichen von Gigabitzielen sowie im Sinne einer zukunftssicheren Skalierbarkeit der erforderlichen Bandbreiten von unschätzbarer Bedeutung.
Keine Wettbewerbsverzerrung erkennbar
Die Behauptung, dass der Wettbewerb der TV-Empfangswege durch die Betriebskostenumlage behindert wird, fehlt die Substanz.
- 3,6 Millionen Kunden meldet die Telekom für ihr Magenta TV-System
- 2,3 Millionen Haushalte setzen auf das digitale Antennenfernsehen DVB-T2
- Die IPTV-Plattform Waipu (Freenet AG) liegt bei einer halben Million zahlender Nutzer.
Diese Zahlen belegen, dass der umlagefähige Kabelanschluss dem Wettbewerb und der Wahlfreiheit bei der TV-Versorgung nicht entgegensteht.